Bundestag billigt Einsetzung von internationaler Schadenersatzkommission für die Ukraine
Der Bundestag hat die Einsetzung einer internationalen Kommission gebilligt, die über Schadenersatzansprüche der von Russland angegriffenen Ukraine entscheiden soll. Das Plenum stimmte am Donnerstagabend mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linke für das im vergangenen Jahr von 34 Staaten und der EU vereinbarte Vorhaben.
Das Übereinkommen zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine war am 16. Dezember 2025 in Den Haag unterzeichnet worden. Die Kommission soll Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der Aggression Russlands gegen die Ukraine prüfen und darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe Geld ausgezahlt wird.
Im April 2024 war bereits ein Schadensregister für die Ukraine eingerichtet worden. Seitdem gingen zehntausende Anträge von Einzelpersonen und Organisationen ein.
Das Abkommen über die Schadenersatzkommission soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Bis Russland die Kosten der Kommission tragen soll, werden diese aus jährlich festgesetzten Beiträgen der Mitglieder und freiwilligen Beiträgen finanziert. Die Kosten der Kommission werden sich laut Bundesregierung nach vorläufigen Schätzungen auf einen unteren einstelligen Millionenbetrag belaufen.
Q.Bernardi--INP