
Wehretat soll bis 2029 drastisch ansteigen - die Neuverschuldung des Bundes auch

Der deutsche Verteidigungshaushalt soll bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 152,8 Milliarden Euro anwachsen. Das geht nach Angaben aus Regierungskreisen aus der Finanzplanung des Bundes hervor, die am Dienstag vom Kabinett beschlossen werden soll. Einhergehen soll dies mit einem drastischen Anstieg der Neuverschuldung auf einen Jahreswert für 2029 von 126,1 Milliarden Euro - außer zur Finanzierung der steigenden Verteidigungsausgaben vor allem zugunsten von deutlich höheren Investitionen.
Mit den höheren Verteidigungsausgaben will die Regierung bis 2029 das erwartete neue Nato-Ziel erfüllen, wonach diese schrittweise auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ansteigen sollen. Insgesamt plant die Nato sogar eine Vorgabe von fünf Prozent des BIP, davon 1,5 Prozentpunkte für verteidigungsrelevante Infrastruktur. Auch hierfür enthält die Haushaltsplanung des Bundes Vorkehrungen, ohne dass dies konkret zugeordnet oder beziffert wurde.
2025 soll der Anteil der Verteidigungsausgaben am BIP 2,4 Prozent erreichen. Für den Wehretat ist dann laut dem Haushaltsentwurf der Regierung den Angaben zufolge ein Volumen von 62,4 Milliarden Euro geplant, mehr als zehn Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Für 2026 sind für den Wehretat 82,7 Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 dann 93,3 Milliarden Euro.
Möglich ist der deutliche Anstieg durch die im März beschlossene Ausnahme für Ausgaben der äußeren und inneren Sicherheit von der Schuldenbremse im Grundgesetz. Diese umfasst weitere Ausgaben etwa für Hilfen für die Ukraine, Zivil- und Bevölkerungsschutz oder Nachrichtendienste.
Zum Verteidigungshaushalt hinzu kommen für die Jahre bis 2027 noch die Mittel aus dem 2022 eingerichteten Bundeswehr-Sondervermögen. Danach ist dieses aufgebraucht. Daher steigen die Ausgaben für Verteidigung im Kernhaushalt 2028 laut Finanzplan dann sprunghaft auf 136,5 Milliarden Euro.
Für die Neuverschuldung des Bundes sieht der Haushaltsentwurf der Regierung für 2025 einen Betrag von 81,8 Milliarden Euro vor, für 2026 dann von 89,3 Milliarden Euro und für 2027 von 87,5 Milliarden Euro. Für 2028 ist ein Anstieg der Nettokreditaufnahme auf 115,7 Milliarden Euro vorgesehen, was wieder mit dem Auslaufen des Bundeswehr-Sondervermögens zusammenhängt.
Die Kredite für dieses Sondervermögen sowie für das neue Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz kommen zur Verschuldung im Kernhaushalt noch hinzu. Für 2025 sind dies zusammen noch einmal 61,3 Milliarden Euro, für die beiden folgenden Jahre jeweils mehr als 80 Milliarden Euro und danach - dann ohne das Bundeswehr-Sondervermögen - jeweils knapp 60 Milliarden Euro jährlich. Erheblich ansteigen dürften damit auch die Zinskosten des Bundes.
Ermöglichen sollen die zusätzlichen Kredite neben den höheren Verteidigungsausgaben auch erheblich größere Investitionen des Bundes in Infrastruktur und Klimaschutz. Die Summe der Investitionen des Bundes wird für das laufende Jahr mit 115,7 Milliarden Euro angegeben, 2024 waren es 74,5 Milliarden Euro. Für 2026 ist eine Investitionssumme von 123,6 Milliarden Euro vorgesehen.
Neben Mitteln aus dem Kernhaushalt soll dazu 2025 mit 27,2 Milliarden Euro und 2026 mit 47,9 Milliarden Euro das neue Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz beitragen. Hinzukommen weitere Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), der vorwiegend aus Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel gespeist wird.
Das Haushaltsvolumen des Bundes steigt 2025 um 6,1 Prozent auf 503 Milliarden Euro, 28,8 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Enthalten ist hier eine Transferzahlung zur Aufstockung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn von 8,5 Milliarden Euro. Bis 2029 ist ein Anstieg des Haushaltsvolumens auf 573,8 Milliarden Euro vorgesehen.
Berücksichtigt sind auch die finanziellen Auswirkungen des geplanten "Investitionsboosters" zur Ankurbelung der Wirtschaft. Über einen Ausgleich besonders für die Kommunen für die damit verbundenen Steuerausfälle sollte aber noch weiter zwischen Bund und Ländern verhandelt werden.
Ebenfalls in der Finanzplanung enthalten sind Mittel für Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zur Erhöhung der Pendlerpauschale, einer Ausweitung der Mütterrente sowie Entlastungen bei Energiekosten.
Verwiesen wurde in Regierungskreisen auch auf Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung. Genannt wurden die von Union und SPD genannten Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerbetrug, die Reform der Grundsicherung, Personalkürzungen und Einsparungen bei der Entwicklungshilfe.
M.Costa--INP