Staatsanwaltschaft plädiert auf lebenslänglich im Fall Fabian aus Güstrow
Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern im Oktober 2025 hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haft für die Angeklagte gefordert. Nach der Beweisaufnahme des Indizienprozesses sah die Anklage es am Donnerstag vor dem Landgericht Rostock als erwiesen an, dass die 30-jährige Gina H. das Kind, bei dem es sich um den Sohn ihres ehemaligen Lebensgefährten handelte, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet hat.
Es bestehe kein vernünftiger Zweifel an ihrer Täterschaft, so der Staatsanwalt. Er beantragte, außerdem die besondere Schwere der Schuld der Angeklagten festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
Laut Staatsanwaltschaft lockte die angeklagte Gina H. Fabian, der allein zuhause war, unter einem Vorwand aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow. Danach tötete sie ihn mit sechs Messerstichen an einem abgelegenen Tümpel bei dem Dorf Klein Upahl etwa 15 Kilometer südlich der Stadt. Kurz danach soll sie die Leiche angezündet haben, um Spuren zu verwischen. Dort wurde Fabian vier Tage später gefunden.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ermordete die Angeklagte das Kind, weil sie den Vater bestrafen wollte, da er sich acht Wochen zuvor von ihr getrennt hatte. Außerdem habe sie Fabian als Störfaktor bei ihrem Versuch gesehen, den Mann wieder für sich zu gewinnen.
Die Anwältin der Mutter, die als Nebenklägerin im Prozess vertreten ist, schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Die Angeklagte hat während des Prozesses die Vorwürfe gegen sie wiederholt bestritten. Am Freitag soll das Plädoyer der Verteidigung gehört werden. Die Urteilsverkündung hat das Landgericht für den 10. November vorgesehen.
Q.Bernardi--INP