
Polnisches Gericht verweigert Auslieferung von Nordstream-Verdächtigem an Deutschland

Ein Gericht in Polen hat die Auslieferung eines mutmaßlichen Beteiligten an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines nach Deutschland abgelehnt. Das deutsche Auslieferungsgesuch sei "keine Berücksichtigung wert", erklärte der zuständige Richter in der polnischen Hauptstadt Warschau am Freitag und ordnete die Freilassung des verdächtigen ukrainischen Staatsbürgers an.
"Der Fall ist abgeschlossen", kommentierte der polnische Ministerpräsident Donald Tusk den Vorfall im Onlinedienst X.
Die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee waren für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden. Im September 2022 wurden sie durch Sprengsätze schwer beschädigt. Die Leitungen waren damals nicht in Betrieb. Russland hatte die Gaslieferungen über Nord Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt - mutmaßlich als Reaktion auf die westlichen Sanktionen angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Nord Stream 2 ging nie in Betrieb.
Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte am 21. August die Festnahme des aus der Ukraine stammenden mutmaßlichen Hauptverdächtigen der Sprengung in Italien gemeldet. Am Mittwoch stoppte das oberste Berufungsgericht in Rom aber die Auslieferung des Verdächtigen Ukrainers Serhii K.nach Deutschland und verwies den Fall an ein anderes Gericht. Seine Verteidigung hatte Verfahrensfehler geltend gemacht.
Deutsche Ermittler gehen davon aus, dass eine ukrainische Gruppe bestehend aus mehreren Männern und einer Frau für die Explosionen an den Gaspipelines verantwortlich ist. Medienberichten zufolge sollen die Mitglieder der Gruppe eine Yacht gemietet haben, um den Anschlag zu verüben, die von Rostock aus startete. Diese sei mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen gemietet worden.
A.Foglio--INP