Berliner CSD-Anschlag: "Viele offene Fragen" bei Sitzung von Innenausschuss
"Viele offene Fragen" und neue Vorwürfe gegen die Berliner Justiz: Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Berliner CSD sieht die Opposition die Regierung in der Pflicht und fordert eine Offenlegung der Kommunikation zwischen den Behörden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sah sich nach einer Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses am Dienstag in seinen Plänen für ein schärferes Vorgehen gegen so genannte Gefährder bestärkt.
Grüne und Linke hatten die Sitzung des Innenausschusses beantragt. An der Videokonferenz nahmen neben den Innenexperten der Bundestagsfraktionen und Innenminister Dobrindt auch die Chefs von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, Dieter Romann, Holger Münch und Sinan Selen sowie Generalbundesanwalt Jens Rommel und die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) teil.
Dabei ging es um Konsequenzen aus dem Anschlag vom 25. Juli, bei dem ein mutmaßlich islamistisch motivierter 21-Jähriger am Rande der Demonstration zum Christopher Street Day im Berliner Tiergarten zunächst einen Lieferwagen in eine Menschenmenge gesteuert und anschließend weitere Opfer mit einer Stichwaffe attackiert hatte. Eine Frau aus Polen wurde getötet und 31 weitere Menschen wurden verletzt.
Der mutmaßliche Attentäter war als Gefährder eingestuft, befand sich nach einer Gerichtsentscheidung aber auf freiem Fuß. Er wurde am Tag nach dem Angriff von der Polizei erschossen.
Die Ausschusssitzung habe "gezeigt, dass noch viele Fragen offen sind", sagte der Grünen-Innenexperte Marcel Emmerich der Nachrichtenagentur AFP. "Wie konnte es zu dem islamistischen Anschlag kommen, warum war der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß und gibt es weitere Mittäter?" Innenminister Dobrindt habe auf Bitten der Grünen eine Chronologie der Ereignisse und des Behördenhandelns zugesagt, sie aber bislang nicht vorgelegt.
Als "eklatantes Versäumnis" wertete es der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, dass dem Gericht die sicherheitsbehördliche Gefährdungseinstufung des mutmaßlichen Täters "und weitere relevante Erkenntnisse offenbar nicht vorlagen". Jetzt müsse "lückenlos aufgeklärt werden, warum diese Informationen das Gericht nicht erreicht haben, an welcher Stelle sie nicht weitergegeben wurden und wer dafür die Verantwortung trägt", sagte Emmerich.
Dafür müsse Dobrindt "schnellstmöglich alle Fakten zum CSD-Anschlag übersichtlich zur Verfügung" stellen, "damit das Parlament die Hintergründe des schrecklichen Anschlags umfassend aufklären kann", forderte der Grünen-Experte.
Dobrindt erklärte seinerseits, es sei für ihn "nicht nachvollziehbar", wie eine Verurteilung des Gefährders Abdul B. zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung ausgesetzt werden konnte "und er sich dadurch frei bewegen konnte". Der Innenminister bekräftigte seine Pläne für ein härteres Vorgehen gegen so genannte Gefährder.
"Die Regelungen zur Bewährung und das Jugendstrafrecht müssen nachgeschärft werden. Es braucht eine in ganz Deutschland anzuwendende Präventivhaftregelung, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen. Es braucht eine ausgeweitete Anordnungsmöglichkeit der Fußfessel bei Gefährdern", erklärte der Innenminister.
Der CDU-Innenpolitiker Marc Henrichmann sieht keine Versäumnisse bei den Sicherheitsbehörden. Für ein Informationsdefizit bei den Ermittlungsbehörden sehe er "keine Anhaltspunkte", sagte Henrichmann AFP. "Alle Informationen über den Täter lagen vor, dass er Gefährder war, dass er dem IS nahe stand, es hat auch den üblichen Austausch zwischen den Ermittlungsbehörden gegeben", sagte Henrichmann.
Es müsse vielmehr um die Frage gehen, "warum die Berliner Justiz so agiert hat, wie sie agiert hat". Die Frage, warum der mutmaßliche Attentäter nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, stelle sich ihm nach wie vor, sagte der CDU-Innenpolitiker.
Er verwies auf den Versuch von Abdul B., in den Libanon auszureisen, um sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. "Das mache ich ja nicht aus jugendlichem Leichtsinn." Umgekehrt sei "man in Berlin offenbar zu dem Schluss gekommen, dass er so entwicklungsverzögert ist, dass man auf keinen Fall Erwachsenenstrafrecht anwenden kann". Das sei "die große Frage, die bleibt, und die ist auch nicht aufgeklärt worden".
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) plädierte für eine sorgfältige Aufarbeitung des Vorgehens der Sicherheitsbehörden vor dem CSD-Anschlag. Transparenz sei wichtig, sagte der BDK-Vorsitzende Dirk Peglow der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). Dass die Behörden bislang noch nicht die vollständige Chronologie ihres Handelns öffentlich gemacht haben, sei angesichts der noch laufenden Ermittlungen "nicht ungewöhnlich".
E.Danieli--INP